Kleingartenhäuser

Ihr Rückzugsort im Grünen

Unsere Kleingartenhäuser verbinden höchste Funktionalität mit ansprechender Ästhetik. Ob Sie sich für eines unserer bewährten Typenhäuser entscheiden oder ein maßgeschneidertes Design wünschen – mit Rosenthal Holzhaus verwirklichen Sie Ihre Gartenidylle. Gestalten Sie Ihr persönliches Refugium, das perfekt zu Ihren Vorstellungen passt und gleichzeitig allen gesetzlichen Anforderungen gerecht wird.

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Kleingartenhäuser

Haustypen

Hier sehen Sie unsere beliebtesten Haustypen.

Daun

Das HAANER GARTENHAUS TYP „Daun“ bietet eine überbaute Fläche von ca. 4,00 m x 6,00 m, was einer Grundfläche von etwa 24 m² entspricht, zuzüglich der umlaufenden Dachüberstände von ca. 20 cm. Die äußere Fassade besteht aus klassischen, horizontalen Nut- und Feder-Brettern, die sowohl zeitlos als auch witterungsbeständig sind. Dieses Gartenhaus vereint höchste handwerkliche Präzision mit einem Design, das sich flexibel an unterschiedliche Stilrichtungen anpassen lässt.

Typ 24

Das HAANER GARTENHAUS TYP 24 bietet eine überbaute Fläche von ca. 5,40 m x 4,50 m, was einer Grundfläche von etwa 24 m² entspricht, zuzüglich der umlaufenden Dachüberstände von ca. 20 cm. Die äußere Fassade besteht aus einer eleganten, vertikalen Boden-Deckel-Schalung, die sowohl optisch ansprechend als auch besonders witterungsbeständig ist. Dieses Gartenhaus vereint höchste handwerkliche Präzision mit einem modernen Design, das sich harmonisch in jede Umgebung einfügt.

Kleingartenhäuser

Kleingartenhäuser in NRW – Was Sie wissen sollten

Kleingartenhäuser bieten den perfekten Rückzugsort im Grünen. Doch damit sie den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen, gibt es in NRW einige Vorschriften zu beachten. Diese sind vor allem im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) und der Landesbauordnung NRW geregelt. Hier die wichtigsten Eckdaten, die Sie kennen sollten:

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

  1. Maximale Größe des Hauses:
    Kleingartenhäuser dürfen in NRW eine Grundfläche von maximal 24 m² einschließlich überdachtem Freisitz nicht überschreiten. Das Haus darf nur als Nebenanlage im Kleingarten dienen.

  2. Nutzung des Hauses:
    Eine dauerhafte Wohnnutzung ist nicht erlaubt. Das Haus dient ausschließlich der Erholung und Freizeitgestaltung im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung.

  3. Bauweise und Genehmigung:
    In der Regel dürfen nur einfachere Bauweisen mit begrenzten Höhen und Flächen errichtet werden. Einige Anlagen verlangen, dass die Bauweise sich harmonisch in das Gesamtbild der Anlage einfügt.

  4. Individuelle Regelungen der Kleingartenvereine:
    Viele Kleingartenvereine haben zusätzliche Bestimmungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Diese können beispielsweise die Farbe des Hauses, die Dachform oder die genaue Platzierung im Garten betreffen.

Ihr Weg zum perfekten Kleingartenhaus

Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite: Ob Beratung zu den Vorschriften, individuelle Anpassungen oder der Bau Ihres neuen Gartenhauses – wir begleiten Sie bei jedem Schritt. Lassen Sie sich von unserer Expertise überzeugen und gestalten Sie Ihr persönliches Paradies im Kleingarten!

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Kontaktieren Sie uns direkt telefonisch oder über unser Kontaktformular, sodass wir uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern können.

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